Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich ein Fotoshooting buchen?
Fotoshootings werden nach einem kurzen Beratungsgespräch geplant. Über die Website können Sie ein kostenloses Beratungsgespräch buchen, in dem wir gemeinsam über Ihre Vorstellungen, den Stil, die Location und alle weiteren Details sprechen.
Wie lange dauert ein Fotoshooting?
Private Fotoshootings dauern in der Regel zwischen 1 und 3 Stunden, abhängig vom gebuchten Paket. Bei Unternehmensprojekten (B2B) hängt die Dauer vom Umfang des Projekts ab und liegt meist zwischen 4 und 8 Stunden.
Wie viele Bilder erhalte ich?
Bei privaten Shootings ist die Anzahl der bearbeiteten Bilder im jeweiligen Paket enthalten. Weitere Bilder können für 15 € pro Bild zusätzlich bearbeitet werden.
Bei B2B-Projekten wird die Anzahl der finalen Bilder individuell je nach Projektumfang vereinbart.
Wie wähle ich meine Bilder aus?
Nach dem Shooting erhalten Sie Zugang zu einer Online-Vorschaugalerie, in der Sie bequem Ihre Lieblingsbilder auswählen können. Diese werden anschließend professionell bearbeitet.
Darf ich die Bilder selbst mit Filtern bearbeiten?
Das Urheberrecht schützt das Werk auch vor Entstellungen (§ 14 UrhG). Da mein spezielles Colorgrading Teil meiner Marke ist, ist eine nachträgliche Veränderung der Bilder durch Filter oder Zuschnitte nicht gestattet. Sollten Sie nachträglich Änderungen wünschen, kontaktieren Sie mich bitte – ich helfe gerne weiter.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Bilder?
Die Bearbeitung der ausgewählten Bilder dauert in der Regel 7 bis 14 Tage, abhängig vom Umfang des Projekts.
Wo findet das Fotoshooting statt?
Shootings können Outdoor, an einer passenden Location oder in einem Studio stattfinden. Falls zusätzliche Kosten für Locationgenehmigungen oder Studiomieten entstehen, werden diese im Voraus transparent besprochen.
Warum werden keine RAW-Dateien herausgegeben?
Das Urheberrechtsgesetz (§ 2 UrhG) schützt Fotografien als persönliche geistige Schöpfungen. Die RAW-Datei ist mit einem Negativ vergleichbar und stellt ein unfertiges Zwischenprodukt dar. Mein künstlerisches Werk ist erst mit der Bearbeitung abgeschlossen. Daher bleibt das „digitale Negativ“ aus urheberrechtlichen Gründen und zur Sicherung meines Qualitätsstandards in meinem Besitz.
Was ist mit dem „Recht am eigenen Bild“?
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte haben oberste Priorität. Nach dem Kunsturhebergesetz (§ 22 KUG) sowie der DSGVO dürfen Bilder, auf denen Sie eindeutig erkennbar sind, nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung (Model Release) werde ich keine Bilder für mein Portfolio oder Social Media nutzen.
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